BEITRAGS- UND GEBÜHRENORDNUNG DES TUS KÖNIGSCHAFFHAUSEN E.V.

Diese neue Fassung der Beitrags- und Gebührenordnung wurde bei der letzten Generalversammlung am 29.04.2022 von den Mitgliedern beschlossen.

Inhalt
§1 Präambel
§2 Jahresbeiträge 
§ 3 Zahlweise und Fälligkeit 
§ 4 Säumnis 
§ 5 Umlagen
§ 6 Arbeitsstunden 
§ 7 Abteilungsbeiträge
§ 8 Abteilungsabgabe 
§ 9 Gebühren 

§1 Präambel
Diese Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.

§2 Jahresbeiträge
2.1 Die Jahresbeiträge betragen ab dem Geschäftsjahr 2022:
- Erwachsene:
o Premium: 100,00 € (Dauerkarte für die Heimspiele inklusive)
o Aktive Spieler: 100,00 €
o Classic: 60,00 €
o Basis: 30,00 €
- Jugendspieler: 100,00 € (Wird von der SG / Jugendabteilung erhoben)
- Minderjährige Kinder: 10,00 €
- Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende: kostenfrei
2.2 Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben
2.3 Erfolgt der Vereinsbeitritt innerhalb eines Geschäftsjahres ist dieses Geschäftsjahr beitragsfrei
2.4 Der Vorstand ist berechtigt, für Mitglieder ohne oder mit nur geringem Einkommen befristet einen reduzierten Beitrag festzulegen. Die Ermäßigung muss beantragt und durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.
2.5 Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
2.6 Beitragsfreistellung erfolgt für Ehrenmitglieder gemäß §6 der Satzung

§ 3 Zahlweise und Fälligkeit
3.1 Entsprechend §5 der Satzung verpflichten sich die Mitglieder, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
3.2 Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres eingezogen.
3.3 Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Wird das versäumt und dem Verein entstehen dadurch Mehrkosten, gehen diese zulasten des betreffenden Mitglieds.

§ 4 Säumnis
4.1 Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung drei Monate im Verzug, ergeht an das Mitglied eine schriftliche Mahnung. Zahlt ein Mitglied trotz zweifacher schriftlicher Mahnungen oder länger als sechs Monate den Beitrag nicht, so erfolgt gemäß §9 der Satzung die Streichung von der Mitgliederliste.

§ 5 Umlagen
5.1 Umlagen dürfen nur zur Erfüllung des Vereinszwecks beschlossen werden und zur Deckung eines größeren Finanzbedarfs des Vereins, der mit den regelmäßigen Beiträgen nicht erfüllt werden kann. Sie dürfen grundsätzlich nur bis zur Höhe eines halben Jahresmitgliedsbeitrags erhoben werden.

§ 6 Arbeitsstunden / Helferdienste
6.1 Aktuell sind keine Arbeitsstunden oder Helferdienste Bestandteil der Mitgliedschaft

§ 7 Abteilungsbeiträge
7.1 Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben.

§ 8 Abteilungsabgabe
8.1 Es sind keine Abteilungsabgaben festgelegt

§ 9 Gebühren
9.1 Der Vorstand legt für folgende Nutzungen Gebühren fest:
Sportplatz (Hartplatz oder Rasenplatz): 50,00 € je Stunde
Gymnastikhalle: 25,00 € je Stunde
Vereinsheim / Gaststätte:
o Mitglieder: 150,00 € pro Tag
o Nichtmitglieder: 300,00 € pro Tag
o Vorstandsmitglieder: 50,00 € pro Tag
9.2 Abweichend zu den oben genannten Nutzungsgebühren, kann der Vorstand bei Anfrage von Dritten Gebühren für die Nutzung des Vereinsheim oder der Sportstätte beschließen

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